Über uns
AB-Parts Autoteile ist ein deutscher Anbieter im KFZ-Teile-Aftermarket und hat sich auf den Online-Vertrieb von Autoersatzteilen und Autoverschleißteilen sowie KFZ-Zubehör spezialisiert. Im Produktsortiment befinden sich KFZ-Teile aus den Bereichen Ersatz- und Verschleißteile, Zubehör, Tuning und Styling. Zum Sortiment gehören Neuware sowie wiederaufbereitet (refurbished) Artikel wie Steuergeräte, Mechatronik, Verteilergetriebe, Reparatursätze für Kupplungen und Sensoren. Fabrikate wie Ford, Audi, Volkswagen, Mercedes Benz, Opel oder BMW gehören zu unserem Sortiment. Als großer Onlineversandhändler im Autoteilemarkt überzeugt AB-Parts mit einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis, Markenprodukten, schnellem Versand (i. d. R. 1–3 Werktage), nierdriger Versandkostenpauschale, innerhalb Deutschlands. Expressversand oder Lieferung ins Ausland gegen Aufpreis möglich.
AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
AB-Parts bietet Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) über den eigenen Onlineshop (https://www.abparts.de/) sowie über Verkaufsplattformen – wie zum Beispiel Amazon und eBay (keine abschließende Aufzählung) – Artikel, vorwiegend Autoteile, insbesondere Kfz-Verschleißteile, Zubehör, Oldieparts, aber auch Tuningteile an.
Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen AB-Parts und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von AB-Parts.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss; Lieferungsvorbehalt
Die innerhalb des Onlineshops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt es sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, AB-Parts ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten. Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt AB-Parts dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. AB-Parts ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
AB-Parts behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn AB-Parts die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird AB-Parts den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3. Preise, Liefer- und Versandkosten
Die in den Angeboten aufgeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise – d. h., dass sie sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern beinhalten.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und – sofern der Kunde Unternehmer ist – Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-)Versicherung, ist AB-Parts dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, wenn AB-Parts auf diese Mehrkosten bei Vertragsschluss hingewiesen hat.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa zu erneut anfallenden Versandkosten –, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.
4. Zahlungsmethoden und -bedingungen
Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden.
Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei AB-Parts. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma AB-Parts abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
6. Liefer- und Versandbedingungen
Die Lieferung der Artikel erfolgt – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege.
Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z. B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
Lieferungen nach Norwegen sind ausgeschlossen.
7. Transportschäden
Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für AB-Parts, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Werden Waren mit äußerlich erkennbaren Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde gebeten, diese Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und AB-Parts unverzüglich zu kontaktieren. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen.
War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies AB-Parts unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
Der Kunde wird AB-Parts nach besten Kräften unterstützen, soweit AB-Parts diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
8. Mängelhaftung
AB-Parts haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einen Dritten entstanden sind.
AB-Parts ist weder zum Einbau der Ersatzteile noch zu einer Beratung/Unterstützung hinsichtlich des Einbaus verpflichtet. Der Kunde hat grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Ware fachgerecht montiert wird. Dem Kunden wird empfohlen, im Zweifel bei allen Teilen eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen. AB-Parts haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau oder unzureichender Pflege bzw. Wartung beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch einen unsachgemäßen Einbau oder eine unzureichende Pflege bzw. Wartung und nicht durch einen anfänglichen Sachmangel der Kaufsache bedingt ist, hat der Kunde AB-Parts die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen AB-Parts zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
a. Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet AB-Parts für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen und an AB-Parts zu übergeben bzw. zu übersenden.
c. Der Kunde (B2B) kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er AB-Parts zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder aber die Fristsetzung entbehrlich ist. Eine Entbehrlichkeit liegt nur vor, wenn AB-Parts die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen; beruht die Verweigerung zur Leistung darauf, dass der Kunde dem Verlangen von AB-Parts nach Absatz 3b) nicht nachgekommen ist, ist hingegen keine Entbehrlichkeit gegeben. Eine Fristsetzung ist außerdem entbehrlich, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.
d. Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen muss der Käufer AB-Parts auf den Mangel hinweisen.
Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach dem neuen Kaufrecht – und abweichend von § 323 Abs. 2 und § 440 BGB – in den folgenden Fällen entbehrlich:
AB-Parts hat die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen.
Trotz der von AB-Parts – im Ergebnis damit erfolglos – versuchten Nacherfüllung zeigt sich derselbe Mangel immer noch oder es zeigt sich ein anderer, neuer Mangel.
Der Mangel ist derart schwerwiegend, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist.
AB-Parts verweigert die ordnungsgemäße Nacherfüllung oder
es ist nach den Umständen offensichtlich, dass AB-Parts nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird.
e. Liegen die Voraussetzungen von § 9 Absatz 3c) Satz 1 oder § 9 Absatz 3 d) nicht vor, haftet AB-Parts nicht für Kosten, die der Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
f. Wenn und soweit AB-Parts zur Nacherfüllung verpflichtet ist, trägt AB-Parts gegenüber Verbrauchern die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; gegenüber Unternehmern gilt dies nur, wenn AB-Parts – vorbehaltlich § 10 dieser AGB – in Bezug auf die mangelhafte Sache fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Sofern der Verbraucher Ersatzlieferung verlangt und entweder nur diese Art der Nacherfüllung möglich ist oder aber AB-Parts die Nachbesserung zu Recht verweigert, darf AB-Parts dann, wenn der Kunde für den Ausbau der mangelhaften Sache sowie für den Einbau der ersatzgelieferten Sache Kosten in unverhältnismäßiger Höhe begehrt, den Erstattungsbetrag auf einen angemessenen Betrag beschränken.
Sachmängelansprüche verjähren bei Neuware nach zwei Jahren, ab Kauf der Sache. Dabei tritt die Verjährung erst frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, an welchem der Verbraucher AB-Parts den Sachmangel angezeigt hat.
Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit AB-Parts nach § 10 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
9. Haftung
AB-Parts haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AB-Parts, deren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet AB-Parts für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet AB-Parts für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet AB-Parts, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, sodass insbesondere mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von AB-Parts. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. AB-Parts ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Garantiebedingungen
§ 1. Allgemeines
- Soweit AB-Parts ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Angebot für eine Kaufsache (nachfolgend „Sache“) für den Endkunden (nachfolgend „Kunde“) eine bestimmte Garantie abgibt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
- Dem Verbraucher stehen im Rahmen der Gewährleistung die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadenersatz zu; diese werden durch die Einräumung einer Garantie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
- Garantiegeber ist AB-Parts Schäfflerbachstr. 38, 86153 Augsburg.
- Für diese Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2. Umfang der Garantie
- Der Umfang der Garantie richtet sich grundsätzlich nach den konkreten Angaben von AB-Parts anlässlich des Angebots. AB-Parts garantiert damit grundsätzlich, dass innerhalb der Garantiezeit die Sache oder der beschriebene Teil der Sache frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist oder die angegebene Eigenschaft besitzt.
- Die Garantiezeit ergibt sich aus der Artikelbeschreibung und beträgt drei, vier oder fünf Jahre ab Zugang der Ware beim Kunden. Der Anspruch aus der Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Anspruch nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Garantiefall (§ 4) bei AB-Parts geltend macht.
- Die Garantie von AB-Parts bezieht sich grundsätzlich auf einen Zeitraum in Jahren. Wenn der Kunde schon innerhalb der Garantiezeit mit dem Ersatzteil eine Laufleistung in km erreicht, die nach den Angaben seines Kfz-Herstellers einen erneuten Austausch des Ersatzteils (z. B. Zahnriemen) erfordert, dann ist die Garantiezeit durch diese vorgegebene Laufleistung begrenzt.
§ 3. Garantiebedingungen
- Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, wenn das Ersatzteil nicht in einer Fachwerkstatt eingesetzt wurde. Fachwerkstatt ist dabei jeder Kfz-Meister-Betrieb, der die notwendigen speziellen Fachkenntnisse zum Einbau der Kaufsache in das Markenfahrzeug des Käufers nachweisen kann.
- Ansprüche aus dieser Garantie bestehen ferner nicht, sobald einer der nachfolgenden Punkte erfüllt ist:
- die Sache Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben von AB-Parts oder des Herstellers der Sache oder des Fahrzeugs abweichenden Gebrauch verursacht sind.
- der Kunde in Bezug auf das gekaufte Ersatzteil die vom Hersteller seines Fahrzeugs vorgeschriebenen Wechselintervalle hinsichtlich der Laufleistung in km nicht einhält und es nach Überschreitung des Intervalls zu einem Defekt oder Verschleiß kommt.
- die Sache Merkmale aufweist, die auf fehlerhaften Einbau oder ähnliche unsachgemäße Handhabung schließen lassen.
- die Sache in das Fahrzeug des Kunden durch die Werkstatt eingesetzt wurde, obwohl für die Werkstatt erkennbar ist, dass die Sache mangelhaft ist oder – soweit die Werkstatt davon Kenntnis hat oder haben muss – nicht die zugestandene Eigenschaft besitzt.
- die Schäden durch einen Unfall oder die Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Erdbeben, Überschwemmung, Krieg, Brand oder Explosion entstanden sind.
- wenn das Fahrzeug – vollständig oder teilweise – gewerbsmäßig genutzt wird.
- Ansprüche aus einer Garantie bezüglich Passgenauigkeit der Sache beziehen sich nur auf die grundsätzliche Konstruktion des Fahrzeugtyps ab Werk des Herstellers. Werkseitige oder kundenseitige besondere Veränderungen der Konstruktion schließen eine Garantiehaftung von AB-Parts aus.
§ 4. Garantiefall
- Ist die Sache entgegen der Garantieerklärung nicht frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern oder fehlt die angegebene Eigenschaft, so kann der Kunde Ansprüche aus dieser Garantie gegen AB-Parts geltend machen („Garantiefall“).
- Den Garantiefall hat der Kunde AB-Parts innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform (Brief, Fax, E-Mail, etc.) anzuzeigen; zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mitteilung bei AB-Parts entscheidend. Der Kunde hat auf Verlangen von AB-Parts ein zu diesem Zweck zur Verfügung gestelltes Formular zum Garantiefall auszufüllen und zuzusenden. Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nach den Sätzen 1 und 2 nicht nach, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, AB-Parts zur Geltendmachung der Garantie eine Einbaurechnung einer autorisierten Fachwerkstatt vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle zur Feststellung eines Mangels und/oder Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und eine Begutachtung der Sache durch Zusendung an AB-Parts zu ermöglichen. Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nach den Sätzen 1 und 2 nicht nach, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausgeschlossen.
- Soweit ein Garantiefall vorliegt, wird AB-Parts nach eigener Wahl auf eigene Kosten den Mangel beheben oder eine Ersatzsache an den Kunden senden; darüber hinaus haftet AB-Parts einmalig für die vergeblichen Einbaukosten der Sache. Soweit diese unangemessen hoch sind, zahlt AB-Parts nur die üblichen Einbaukosten laut Schwacke.
- Kosten der Einsendung und Rücksendung der Sache übernimmt im Garantiefall AB-Parts.